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Europa auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutzrecht

Datenschutz, Internet & Recht By: | Published On: 22.07.2015

Kommt nach Jahren der „Fleckerlteppiche“ auf Ebene der Einzelstaaten nun endlich der große Wurf?

Auf europäischer Ebene wird vor und hinter den Kulissen schon längere Zeit um einheitliche Datenschutz-Standards gerungen. Geplant ist nun eine gesamteuropäische „Datengrundschutz-Verordnung“. Brisant: da es eine Verordnung ist und keine Richtlinie mehr, ist sie sofort in allen Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen. Kein Eiertanz mehr über Opt-in, Opt-out, Ob-überhaupt, wie etwa von der (Nicht-/Vielleicht-/Irgendwann-)Umsetzung im Gefolge der letzten Datenschutz-Richtlinie der EU aus 1995 bekannt.

Was wird die Verordnung konkret mit sich bringen?
In erster Linie: Klarheit über den Umgang bei Überlassung von persönlichen Daten.
In zweiter Linie: Der betriebliche Datenschutz wird in Zukunft nicht mehr lax nach dem Motto „Wo kein Kläger – da kein Richter“ gehandhabt werden können. Es stehen derzeit Strafen im Rahmen von 2% des Jahresumsatzes oder 1 Mio. Euro im Raum!

Wann kommt die Datengrundschutz-Verordnung?
Jedenfalls nicht vor 2016. Nach der wahrscheinlichen Einigung der Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten, die ab heute, 22.6., in Luxemburg zu dem Thema verhandeln, geht es in die nächste Ebene des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission. Nach bisherigen Erfahrungen ist mit rund einem Jahr Brutzeit zu rechnen, danach gibt es eine zweijährige Übergangsfrist. Ab Mitte 2018 also wird es dann Ernst.

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter als neues Berufsbild?
Der aktuelle Entwurf der DS-GVO sieht in Artikel 35 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, Behörden und öffentliche Einrichtung oder Unternehmen, deren Kerntätigkeit aufgrund ihres Wesens, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen, die verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.

 

Bild von wattblicker auf Pixabay