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Aug
Stellen Sie sich mal den worst case vor: Ihre Website crasht und es gibt kein Backup, um sie wieder herzustellen. Na bumm.
Sehr sehr ärgerlich, wenn Ihre Webapplikation geschäftskritische Prozesse abbildet, Online Leads generiert oder einen Online-Shop integriert! Eine rasche Wiederherstellung ist unerläßlich, um die Ausfallskosten zumindest gering zu halten.
Was aber, wenn die Wiederherstellung gar nicht möglich ist, weil keinerlei Vertrag zur regelmäßigen Erstellung von Backups besteht? Muß der Betreiber einer Website für den erlittenen Schaden bei einem technischen Gebrechen selbst aufkommen? Die Rechtslage war bisher unklar – nun gibt es einen Präzenzfall.
Eine Websitebetreiberin klagte nun Ihren Hostingpartner in genau einem solchen Fall für dem Landgericht Duisburg in Deutschland. heise.de berichtet und löst mit dem Bericht einen Sturm von Kommentaren und offenen Fragen aus.
Der Hostingpartner, der die Website auch sechs Jahre zuvor erstellt hatte, hatte das Kundenprojekt auf dem Webserver eines Subunternehmers untergebracht. Der Subunternehmer hatte kein Backup, ebenso hatte der Vertragspartner der Kundin keine eigenen Backups gezogen. Auf keiner Seite bestand dazu eine vertragliche Vereinbarung.
Nach dem Crash beim Subunternehmer und der Klarheit darüber, dass die Website mitsamt allen Daten für immer verloren war, klagte die Websitebetreiberin ihren Hostingpartner.
Das Landgericht Duisburg gab der Klägerin nun Recht: der Hostingpartner ist dafür verantwortlich, dass entsprechende Datensicherungen erfolgen, sodass die Website im Fall des Falles auch wieder hergestellt werden kann.
Für Hostingpartner wie für WebsitebetreiberInnen reicht es also nicht, sich auf vermeintliche Backups in der Server-Infrastruktur meist großer Reseller zu verlassen. Außer, dazu besteht wieder eine vertragliche Verpflichtung. Eigentlich klar, oder?
Was dieser Fall jedenfalls zeigt: Augen auf bei der Wahl des Hostingspartners und insbesondere den kritischen Bereich der Wiederherstellung Ihrer Applikationen und Daten im Ausfallsfall penibel abdecken lassen!
Worst-case Szenarien bereits vor der Betriebsaufnahme bedenken und die passende Strategie für die Datensicherheit und -wiederherstellung festlegen. Am besten gemeinsam mit Ihrem Hostingpartner / Ihrer Agentur. Die Bandbreite reicht vom eigenen dedizierten Server, über Mirror Server bis zum Loadbalancing, also dem parallelen Betrieb auf mehreren von einander getrennten Webservern.
Wie sieht es mit Ihrer Ausfallsstrategie aus?
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Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de